Ferienwohnungen Bertignol

Trenkwalder & Ben Salem GbR

Zugspitzstraße 29, 82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel.: +49(0)8821/1319 oder +49(0)8821/57425

Fax: +49(0)8821/57335

E-Mail: fewobertignol@gmx.de

Homepage: www.ferienwohnungen-bertignol.de

Amtsgericht: Garmisch-Partenkirchen, Steuer-Nr.: 119/159/03306

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsabschluss

Die Trenkwalder & Ben Salem GbR schließt Verträge im Namen und in Vollmacht des Eigentümers ab und ist somit Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie, alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter geltend zu machen. Ein Vertrag kommt mit umgehender Rücksendung des unterschriebenen Mietvertrags durch den Mieter und der fristgerechten Anzahlung lt. Vertrag zustande. Mit seiner Unterschrift erkennt der Mieter die AGB von Trenkwalder & Ben Salem GbR an. Zahlungen vom Gast aufgrund eines Angebots werden nicht als Vertragsabschluss betrachtet. Bei Direktbuchungen wie z. B. über GaPa Tourismus o.ä. kommt der Vertrag mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung zustande und verpflichtet den Gast zur vollständigen Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Betrags. Hier gelten ausschließlich die AGB von der Trenwalder & Ben Salem GbR.

 

2. An-und Abreise

Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Objekt bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein.

 

3. Schlüsselübergabe

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr (Änderungen vorbehalten) Die Schlüsselübergabe erfolgt im Büro von Trenkwalder & Ben Salem GbR nur nach kompletter Zahlung der Miete und Kurabgabe. Außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt die Schlüsselübergabe nach Vereinbarung im Bürobriefkasten. Der Erhalt der Schlüssel bedeutet nicht zwangsläufig auch die sofortige Verfügbarkeit der Ferienwohnung. Für den Fall, dass sich ein Mieter aus der angemieteten Wohnung ausschließt, wird die Trenkwalder & Ben Salem GbR versuchen die Türe mit einem Ersatzschlüssel zu öffnen. Sollte dies nicht gelingen, ist der Mieter verpflichtet die Kosten für einen Schlüsseldienst zu tragen. Die Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist untersagt. Bei Abreise sind alle Schlüssel wieder im Büro abzugeben oder nach entspr. Vereinbarung, im Bürobriefkasten einzuwerfen. Bei Verlust der Schlüssel hat der Mieter die vollen Kosten für den Ersatz bzw. wenn notwendig, für die Schließanlage zu tragen.

 

4. Hausordnung

Der Mieter hat sich an die Hausruhezeiten von 12:00-15:00 Uhr und 20:00-08:00 Uhr, zu halten. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden sollte auf die Kippstellung der Fenster verzichtet werden. Stoßlüften 2-3x am Tag zur Schimmelvermeidung ist verpflichtend. Beim Verlassen der Wohnung, während des Aufenthaltes, sind alle Fenster und Türen zu schließen. Das gesamte Mietobjekt sowie, die Gemeinschaftsräume wie Treppenhaus, TG oder Garagen, Garten, Parkplatz usw. sind jederzeit pfleglich und achtsam zu behandeln. Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet. Das Rauchen ist auf der Terrasse oder Balkon, jedoch nur bei geschlossener Balkon- bzw. Terrassentüre, gestattet.

 

5.Haftung

a) Die Trenkwalder & Ben Salem GbR stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich nach Einzug eventuelle Schäden und Reklamationen an die Trenkwalder & Ben Salem GbR zu melden.

b) Der Mieter hat das gesamte Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden und der daraus folgenden Mietausfälle, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter. Der Hauptmieter haftet für alle mitreisenden Personen sowie für seine Gäste und Besucher. Die Nutzung von Inventar oder Material welches nicht direkt der angemieteten Ferienwohnung zugeordnet ist, wie z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschmittel usw. ist nicht gestattet. Die unerlaubte Nutzung kann zur Anzeige durch den Besitzer führen. Sollte während des Aufenthaltes eine Übernachtung auf einer Berghütte geplant sein, ist darauf zu achten, dass die bei der Wanderung mitgeführten Rucksäcke, Wäsche, Decken, Schlafsäcke usw., im Anschluss nicht mit in die Wohnung genommen werden dürfen. Auf der Tour ist strikt auf die hygienischen Vorgaben und Empfehlungen der Hüttenwirte, Alpenvereine usw. zu achten. Bei Nichtbeachtung sind die Kosten für Spezialreinigung und/oder Kammerjäger vom Mieter zu tragen. Die Ausstattung und Dekoration der Wohnung obliegt ausschließlich dem Eigentümer. Veränderungen diesbezüglich durch den Mieter sind nicht gestattet. Diebstahl jeglicher Art wird zur Anzeige gebracht.

 

6.Haustiere

Haustiere dürfen nur in dafür ausgewiesenen Wohnungen, nur nach Anmeldung bei Trenkwalder & Ben Salem GbR, gegen einen Aufpreis von derzeit € 15,00* pro Tier pro Nacht gehalten werden. Aus hygienischen Gründen sind Tiere nicht auf Betten, Sessel, Eckbänke oder Sofas erlaubt. Vorhandene Decken, dürfen nicht für die Haustiere genutzt werden. Mieter haben für Haustiere eigenes Equipment mitzubringen. Es ist dafür zu sorgen, dass sich die Haustiere während des Aufenthalts ruhig verhalten. Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung bleiben. Im Treppenhaus, Hof und Gemeinschaftsgarten sind die Tiere an der Leine zu führen. Die Hinterlassenschaften im Garten und um das Grundstück müssen vom Mieter entsorgt werden. Mieter haften für Schäden und Verschmutzungen (z.B. Polstermöbel, Betten usw.), die durch die Tiere verursacht werden, auch die Kosten, die ggf. von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden.

 

7. Reklamationen und Mängel

Beschwerden und Mängel sind unverzüglich bei bekannt werden im Büro von Trenkwalder & Ben Salem GbR anzuzeigen und die Möglichkeit in einem angemessenen Zeitraum für Abhilfe zu sorgen, einzuräumen. Wird die Abhilfe vom Mieter abgelehnt, ergibt sich kein Anspruch auf eine Preisminderung. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, behält sich die Trenkwalder & Ben Salem GbR vor, dem Mieter einen angemessenen Preisnachlass anzubieten. Es besteht kein Schadensersatz bei Beschwerden und Mängel, die längere Zeit nach bekannt werden oder mit bzw. nach der Abreise gemeldet werden.

 

8. Gepäck

Kofferzustellung ins Appartement derzeit € 6,00*/Gepäckstück.

 

9. Wäsche

Bei allen Ferienobjekten, wird obligatorisch pro Person ein Wäschepaket dazu gebucht und kostet derzeit € 10,50*. Das Paket enthält 1 Bettbezug, 1 Kissenbezug, Spannbettlaken, 1 Handtuch und 1 Badetuch. Weitere Wäschepakete können vom Gast kostenpflichtig dazu gebucht werden. 2 Geschirrtücher und 1 Badematte pro Unterkunft stellen wir kostenfrei zur Verfügung*.

 

10. Kurkarten

Der gesetzlich vorgeschriebene Meldeschein ist vom Mieter elektronisch auszufüllen und die Kurtaxe am Tag der Anreise zu zahlen. Die Kurkarten erhält der Mieter entweder digital oder bei Anreise von Trenkwalder & Ben Salem GbR am Anreisetag in Papierform ausgehändigt. Es gilt ausschließlich der zum Anreisetag von der jeweiligen Kommune festgelegte Kurbeitrag

 

11. Auszug

Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll ist in den dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen. Die Kosten für nicht ordnungsgemäß entsorgten Müll, sowie zurückgelassene Lebensmittel werden von uns gesondert in Rechnung gestellt, mindestens jedoch eine Pauschale von € 25,00. Alle Fenster und Außen- sowie Wohnungstüren sind zu schließen, die Heizungen sind im Sommer aus- und im Winter auf „Frost“ zu stellen.

 

12. Zusatzleistung

Babyreisebett (ohne Bettzeug) € 12,00*, Kinderhochstuhl € 6,00*, Zustellbett € 15,00*, weitere Wäsche und Zwischenreinigung (Kosten werden je Bestellung oder Aufwand berechnet) sind extra zu bestellen und zu begleichen.

 

13. Nebenkosten

Die Übernachtungspreise verstehen sich inklusive Nebenkosten (Strom, Wasser und Heizung). Der Verbrauch dieser Nebenkosten muss sich im angemessenen Rahmen der gebuchten Personenzahl halten. Auffallender Mehrverbrauch wird in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die Kosten für Wäsche und die Kurtaxe. Auf der Bestätigung/Rechnung wird eine Serviceleistung ausgewiesen. Dabei handelt es sich im um eine Reinigung durch Putzkräfte/Putzfirmen, die im Auftrag Trenkwalder & Ben Salem GbR arbeiten, ausschließlich um ordentliche Unterkünfte anzubieten. Die Serviceleistung ist nicht als Endreinigung zu verstehen. Die Serviceleistung kann vom Preis auf der Internetseite von Trenkwalder & Ben Salem GbR abweichen, z.B. bei Langzeitbelegungen o.ä.. Die Serviceleistung beinhaltet keine Entsorgung von Flaschen und Abfall oder Reinigung die dem Gast obliegen, wie z.B. Abwasch usw. (siehe auch Punkt 11 Auszug). Eine kleine Standardausstattung wie 1 Rolle Toilettenpapier pro Toilette, etwas Seife und Spülmittel und ein Spültuch sind bei Anreise in der Wohnung. Für persönliche Bedürfnisse wie z.B. Gewürze, Toilettenpapier, Spültabs usw. hat der Gast selbst zu sorgen. Es ist strikt untersagt E-Autos über eine Haussteckdosen zu laden. Wenn an der Unterkunft eine E-Ladestation zur Verfügung steht, ist die Nutzung nur mit Absprache der Vermittlers oder Eigentümers und nur gegen die vom Vermittler oder Eigentümer vorgegebenen Nutzungsgebühr, gestattet.

 

14. Zahlung

Innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von etwa 25 % des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch € 100,00 fällig. Die Restzahlung ist 14 Tage vor Anreise zu leisten. Bei kurzfristiger Buchung erfolgt die Zahlung per Sofortüberweisung oder vor Ort in bar. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, kann die Trenkwalder & Ben Salem GbR ohne weitere Fristsetzung vom Mietvertrag zurücktreten. Die Mietpreise und Serviceleistungen sind je nach Ausstattung und Lage unterschiedlich. Verbindlich sind die auf dem Mietvertrag ausgedruckten Preise. Alle Preise im Preisteil sind inkl. Umsatzsteuer und in Euro ausgewiesen. Die Preise gelten immer bis zu einer bestimmten angegebenen Personenzahl. Die Personenzahl ist in jeder Wohnung unterschiedlich. Werden weitere Personen dazu gebucht, bzw. reisen weitere Personen an, werden pro Person derzeit € 10,00/Nacht zzgl. Wäschepaket und zzgl. Kurtaxe in Rechnung gestellt.

 

15. Grundrisse

Wir übernehmen keine Gewähr für das Vorhandensein eingezeichneter Möbel. Abweichungen sind möglich. Die Abbildungen sind nicht maßstabsgerecht.

 

16. WLAN

In den vielen Wohnungen stellen wir Ihnen WLAN kostenfrei zur Verfügung. Jedoch ist das WLAN kein Bestandteil des Mietvertrages, d. h. die Trenkwalder & Ben Salem GbR übernimmt keine Haftung bei Problemen und Störungen, denn aufgrund höherer Gewalt oder technisch bedingten Störungen können wir keine Verfügbarkeit garantieren. Dass die Internet-Geschwindigkeit für höheren Leistungsverbrauch wie z.B. streamen ausreicht, kann nicht garantiert werden Es gelten die Nutzungsvereinbarungen, die dem Hauptanmelder/Mieter bzw. seiner Vertretung bei Anreise vorgelegt werden und von diesem unterschreiben müssen. Die Nutzung des WLANs geschieht auf eigener Gefahr und gilt nur für den Buchungszeitraum. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.

 

17. Kündigung

a) Der Vermieter und die Trenkwalder & Ben Salem GbR als dessen Vertreter können den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. • sowie bei nicht fristgerechtem Eingang der Zahlung • seitens des Vermittlers ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden können, oder • der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht, kündigen. Bei einem berechtigen Rücktritt seitens des Vermittlers entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

b) Von der Entrichtung der Miete wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (10% des Mietzinses) sowie, gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 90% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. Dies gilt ebenso bei no show oder Reiseabbruch. Die Trenkwalder & Ben Salem GbR empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise- bzw. Reiserücktrittsversicherung. Sofern eine anderweitige Vermietung des Objekts gelingt, hat der Mieter € 50,00 als Kostenpauschale an die Trenkwalder & Ben Salem GbR zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen. Die Nachweispflicht, das kein Schaden entstanden ist oder der dem Vermittler entstandene Schaden niedrigen ist, als die geforderte Pauschale obliegt dem Gast. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

18. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Gastgebers.

 

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt sodann die gesetzliche Regelung in der vertretbaren Auslegung, welche dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.

* Änderung vorbehalten